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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GET FIT Group GmbH für den Vertrieb von Sport- und Fitnessgeräten (Stand August 2025)

1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der GET FIT Group GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.


1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.


1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

 

2. Vertragsschluss 


Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Verkäufersvorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebotsan den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail,Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewähltenWare aus dem Warensortiment des Verkäufers zukommen. Dieses Angebot kann der Kundedurch eine gegenüber dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oderBrief oder durch Zahlung des vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb von 7 (sieben)Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag desAngebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag desZahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme desAngebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkanntenallgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt derKunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist derVerkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen.Hierauf wird der Verkäufer den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen. 


3) Preise und Zahlungsbedingungen


3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich dergesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung(insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondertberechnet.


3.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm imAngebot des Verkäufers mitgeteilt werden.


3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitereKosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind.Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B.Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern(z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenndie Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde dieZahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.


3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nachVertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.


3.5 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufersgutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch aufVerzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigengesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleibenhiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächstauf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet. 

 

3.6 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen,unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, diePreiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferungvereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragschluss erfolgen soll.


4) Liefer- und Versandbedingungen


4.1 Falls eine Aufstellung oder eine Montage durch den Verkäufer nicht vereinbart ist, ist derKunde verpflichtet, die Ware binnen einer Frist von 14 Tagen nach Anzeige derLieferbereitschaft am Hauptsitz des Verkäufers abzuholen.  Auf Wunsch des Kunden liefern wirdie Ware stattdessen gegen Übernahme der Versandkosten auch an einen vom Kunden zubestimmenden Ort aus. Sollte der Käufer die Versandkosten binnen der zuvor bezeichneten Fristnicht gezahlt, keinen Lieferort genannt haben oder sollte er die Ware binnen dieser Frist nichtbeim Verkäufer abgeholt haben oder sollte der Kunde einen vom Verkäufer mitgeteilten Terminzur Aufstellung und/oder Montage nicht einhalten, fallen ab dem 15. Tag nach Anzeige derLieferbereitschaft Lagergebühren an. Ohne weiteren Nachweis kann ein Mehraufwand von 1 %des Kaufpreises pro angefangenen Monat geltend gemacht werden. Dem Kunden bleibt derNachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. DieGefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware geht mit Ablauf derFrist auf den Kunden über. 


4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. ImFalle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zustellen. 


4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nichtordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dassdie Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfaltein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird allezumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle derNichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kundeunverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.


4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mitder Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn derVerkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur aufbesonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung undMontage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und derÜbergabe an den Kunden über.


4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zuvertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige derVersandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergangder Kunde zu tragen. 

 

5) Höhere Gewalt


Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist derVerkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und beilängerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hierausirgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewaltgelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sievorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und derenAuswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nichtverhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


6) Verzögerung der Leistung


6.1 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu vertreten ist.


6.2 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet,innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferungvom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. 6.3 Macht der Kunde wegen Verzuges berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt derLeistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung einenpauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1 % des Preises für den Teil der Leistung zuverlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamthöchstens 8 % dieses Preises.


6.4 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nachAnzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenenMonat Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstensjedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.


6.5 Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteienunbenommen.


6.6 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, groberFahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit. 


7) Eigentumsvorbehalt 


7.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises dasEigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an dergelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit demKunden vor. 


7.2 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfändennoch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerungim gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit derWeiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer dasEigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschlussseine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmersicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.


7.3 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Wareoder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene,von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderungfällig ist.


7.4 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprücheum mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechendenAnteil der Sicherungsrechte freigeben.


8) Mängelhaftung / Gewährleistung


Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervonabweichend gilt:


8.1 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach demGefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßigerBeanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsseentstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbarenStörungen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oderInstandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehendenFolgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass diegerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursachtworden sind.


8.2 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kundennicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nichtunwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamtenLieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen.


8.3 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr abGefahrübergang.


8.4 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.


8.5 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungengelten nicht - für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerkverwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, - für Schäden aus derVerletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigenPflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen,- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung desVerkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einesgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, - für den Fall, dass derVerkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie - für den Rückgriffsanspruch nach § 478BGB.


8.6 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oderErsatzlieferung.


8.7 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nichterneut.


8.8 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, diezuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. DasRücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung derzurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung ausGründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahmezurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einererneuten Versendung trägt der Kunde.


8.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann derVerkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen.Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


8.10 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännischeUntersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregeltenAnzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.


8.11 Die vom Verkäufer gelieferte Ware ist auf Maximalgewicht des Benutzers von 100 kgausgelegt. Die Benutzung durch schwere Personen führt im Falle einer Beanstandung zumErlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.


9) Haftung 


Die Haftung für Verzug ist unter dem Punkt "Verzögerung der Leistung" abschließend geregelt.Im Übrigen haftet der Verkäufer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen,auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:


9.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt - bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit, - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit - aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, - aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.


9.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf denvertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag demVerkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf derenEinhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.


9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.


9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers fürseine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


10) Verjährung


Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter demPunkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis vonden anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung derLeistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.


11) Zurückbehaltung, Abtretung


11.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.


11.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durchden Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, istausgeschlossen.


12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache


12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

 
12.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlichrechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der BundesrepublikDeutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag derGeschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets derBundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche ausdem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werdenkönnen. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, dasGericht am Sitz des Kunden anzurufen.


12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

13) Factoring


GET FIT Group GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EUsitzende Besteller zur Refinanzierung abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschlussmitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mitschuldbefreiender Wirkung nur an den Refinanzierer erfolgen. Deren Bankverbindung wirddem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.


14) Werbekostenzuschuss


Für den Fall, dass mit dem Kunden die Zahlung eines Werbekostenzuschusses vereinbart wurdeund der zugrundeliegende Vertrag durch eine Rücktritts- oder Anfechtungserklärung oder aufvergleichbare Weise ganz oder teilweise wirksam beendet werden sollte, entfällt entsprechendder Anspruch des Kunden auf Zahlung des Werbekostenzuschusses. Einen zumBeendigungszeitpunkt bereits vom Verkäufer ausgezahlten Werbekostenzuschuss hat derKunde dem Verkäufer in dem Umfang, in dem der Vertrag weggefallen ist, zurückzuzahlen.

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